1 Ergebnis.

Das Beschlussverfahren nach § 97 ArbGG
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Als prozessuales Pendant zu Art. 9 Abs. 3 GG dient es in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz der Tarifvertragsparteien. Gleichzeitig stellt es ein Korrektiv zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dar. Gemeinsam mit dem Verfahren aus § 2 Abs. 1 ArbGG ...

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